Unsere Eintrittspreise

Wochentag Normal Premierenkino 9
Montag (Kinotag) 4,50 € 5,00 €
Dienstag (Kinotag) 4,50 € 5,00 €
Mittwoch 6,00 € 6,50 €
Donnerstag 6,00 € 6,50 €
Freitag bis 17:00 Uhr 7,00 € 7,50 €
Freitag ab 17:00 Uhr 8,00 € 8,50 €
Samstag u. Feiertags bis 17:00 Uhr 7,00 € 7,50 €
Samstag u. Feiertags ab 17:00 Uhr 8,00 € 8,50 €
Sonntag bis 17:00 Uhr 7,00 € 7,50 €
Sonntag ab 17:00 Uhr 8,00 € 8,50 €
Kinder unter 12 Jahren (für Filme bis FSK 6 und bis 18:00 Uhr) 4,50 €
   
Studenten mit gültigem Nachweis (zuzüglich eventueller Zuschläge) 6,00 €
   
Eine Begleitperson von Gästen mit Schwerbeschädigtenausweis (B) 0,00 €
   
Überlängenzuschlag 1 (ab 120 min) 0,50 €
   
Überlängenzuschlag 2 (ab 150 min) 1,00 €
   
Zuschlag 3D Filme 3,00 €
   
Sneak Preview 4,50 €
   
Traumkino für Senioren - inklusive Kaffee und Kuchen 4,50 €

Alle 3D Vorstellungen gelten als Sondervorstellung. Sonderpreise gelten entsprechend nicht.


Auszug aus dem Jugenschutzgesetz (JuSchG)

§ 11 Filmveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.

(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden

1. Kindern unter sechs Jahren,

2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,

3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,

4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

 

§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen

(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.

(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit

1. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung",

2. "Freigegeben ab sechs Jahren",

3. "Freigegeben ab zwölf Jahren",

4. "Freigegeben ab sechzehn Jahren",

5. "Keine Jugendfreigabe".

Kinonews

EC Kartenzahlung

Im UFA Palast Stuttgart können Sie ab einem Umsatz von 5,00 € bequem mit Ihrer EC Karte bezahlen. 


Osterferienkino

In den Osterferien sehen Sie die aktuellen Blockbuster schon ab 10:00 Uhr zum Ferienpreis von 4,00 € (Jugendliche) oder 5,00 € (Erwachsene), zzgl. eventueller Zuschläge.

Unser Ferienprogramm steht Ihnen hier als PDF Datei zum...


Print @ Home Ticketing

Ab sofort können Sie Ihre Kinokarten online buchen und kaufen. Mit dem zu Hause ausgedruckten Scancode können Sie Ihre Tickets am Abholautomaten im Kassenfoyer ab 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn abholen. Sie brauchen die...